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Erfolgsgeschichten

Unterstützung der Mitarbeitenden durch Einsitznahme in der Schlichtungsstelle

Der Personalverband stellt eine/n Arbeitnehmervertreter/in in der Schlichtungsstelle für Personalsachen.

Paritätische Sanierungslösung in der Pensionskasse 2018

Mit Nachdruck haben die Arbeitnehmervertreter mit der aktiven Mithilfe des PK-Experten ein sogenanntes „Beteiligungsmodell“ verhandelt. Dieses schreibt im Fall einer Unterdeckung vor, dass die Sanierungsleistungen von Arbeitnehmenden und Arbeitgeberin zwingend mindestens gleich hoch sein müssen. So ist es z.B. nicht möglich, einseitig zu einer „Nullverzinsung“ zu Lasten der Arbeitnehmenden zu greifen.  

Erhalt der Lohnhöhe bei der Implementierung eines neuen Lohnsystems 2016  

Anders als im Kanton St. Gallen mit «NELO» vermochten die Arbeitnehmerverbände bei der Implementierung des neuen Lohnsystems (Verminderung der Lohnklassen, Abschaffung von Einführungsphase, Etablierungsphase und Leistungsklasse) einen stillen wie offenen Lohnabbau bei der Umteilung der Funktionen in die neuen Lohnbänder verhindern.

Fairere Lösung bei der Ausgliederung der Pensionskasse 2014

Im Vergleich mit dem Kanton vermochten die Personalvertreter anlässlich der Ausgliederung der Pensionskasse Stadt St. Gallen in eine öffentlich-rechtliche Anstalt deutlich fairere Ausfinanzierungsbedingungen auszuhandeln. Dies gelang unter anderem durch Beizug eines eigenen PK-Experten auf Kosten der Verbände. Im Rahmen einer «Nacht- und Nebelaktion» konnte die Besitzstandswahrung nach einem ersten, sehr unbefriedigenden Ergebnis mit Hilfe von Karin Winter-Dubs im Parlament massgeblich nachgebessert werden. Schliesslich gelang es, eine «Lebenspartnerrente» und ein «Todesfallkapital» für nicht verheiratete, kinderlose Versicherte zu etablieren.

Nochmaliger Erhalt von Wohnsitz / Familienzulage 2013

Bei der vollständigen Revision des Personalreglements per 01.01.2013 konnten die Wohnsitz- und Familienzulagen (noch einmal) erhalten werden. Als präventive Massnahme bei den Kündigungen wurde die Strafzahlung der Arbeitgeberin für missbräuchliche Kündigungen auf Vorstoss des PVSG zudem von 6 auf 12 Monatslöhne ausgedehnt, um eine massgebliche Verschlechterung des Kündigungsschutzes zu vermeiden. 

Aushandlung eines GAV bei der Ausgliederungsabsicht der VBSG 2012

Im Hinblick auf die Volksabstimmung zur Ausgliederung der VBSG in eine selbständige AG sass der PVSG bei der Aushandlung eines GAV mit der Arbeitgeberin mit am Tisch. So gelang es, Abbauvorstellungen der Stadt weitestgehend zu vermeiden und die von den Chauffeuren gewünschten «rollenden Dienstpläne» und Schichteinteilungen trotz höheren Personalbedarfs beizubehalten. Das Volk sprach sich dann jedoch gegen die Ausgliederung der VBSG aus.

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